Kalkofen: Plan wird geändert
Die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes des Planungsverbandes Unteres Remstal im Bereich »Kalkofen« der Gemarkung Weinstadt-Endersbach (Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB) hat die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Unteres Remstal in ihrer Sitzung am 5. Mai 1997 beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Unteres Remstal hat nun in ihrer Sitzung am 21. Juli 1997 über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken Beschloß gefaßt und in diesem Rahmen auch den geänderten Planentwurf beschlossen. Ebenso wurde beschlossen, den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes des Planungsverbandes Unteres Remstal für den Bereich »Kalkofen« der Gemarkung Weinstadt-Endersbach vom 4. Juli 1997 mit Erläuterung vom 4. Juli 1997 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung umfaßt den im abgedruckten Lageplan vom 4. Juli 1997 dargestellten Bereich.

Der Änderung liegt die Absicht der Stadt Weinstadt zugrunde, einen Bebauungsplan für Sonderbauflächen und Gewerbeflächen in diesem Bereich aufzustellen. Der Planentwurf vom 4. Juli 1997 mit Erläuterung vom 4. Juli 1997 werden in der Zeit vom 11. August 1997 bis 10. September 1997 (je einschließlich) in der Geschäftsstelle des Planungsverbandes Unteres Remstal (Stadtbauamt Waiblingen), Kurze Str. 24 (Marktdreieck), Zi. 205, 2. OG, 71332 Waiblingen und im Stadtplanungsamt Weinstadt, Poststraße 17, 71384 Weinstadt-Beutelsbach, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.