| Wildes Plakatieren ist verboten | ||
| Plakatwerbung ist nötig - wildes Plakatieren
ist verboten. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, daß nur an zugelassenen
Plakatträgern (zum Beispiel Anschlagtafeln, Plakatsäulen) Werbebotschaften
angebracht werden dürfen. Das Ordnungsamt oder die Ortsämter
teilen auf Wunsch gerne mit, wo sich diese befinden. Ausnahmegenehmigungen
können bei Frau Edel vom Ordnungsamt im Rathaus Endersbach (Telefon
693275) beantragt werden.
Nicht zulässig ist das »Wilde Plakatieren« außerhalb dieser Stellen. Dazu zählen insbesondere die sanierten Ortsmittelpunkte, Bahnhöfe, Unterführungen und Omnibuswartehäuschen, die aus guten Gründen mit Glas gestaltet sind, aber auch andere öffentliche Einrichtungen, die aus optischen Gründen genausowenig ein Plakat vertragen wie die heimische Wohnzimmer-Schrankwand. Durch das Entfernen von Plakaten entsteht dem Bauhof erheblicher Aufwand. Insbesondere dann, wenn die Plakate gekleistert oder mit Klebestreifen an den Buswartehäuschen angeklebt sind. Diese Kosten müssen von den Verursachern ersetzt werden. Daneben können die Verantwortlichen mit einem Bußgeld nach der polizeilichen Umweltschutzverordnung bis zu 500 beziehungsweise 1000 DM belegt werden. Werden durch die wilde Plakatierung Sachen beschädigt, liegt darüber hinaus noch eine strafbare Handlung vor. Die Stadtverwaltung hofft auf Einsicht und Verständnis bei den Firmen und Vereinen. |
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