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Rechtzeitig zum Einzug des Winters wurden
überall im Stadtgebiet Splittbehälter aufgestellt, aus denen
jedermann kostenlos umweltverträgliches Streumaterial entnehmen kann.
Die Stadtverwaltung bittet Eltern, ihre Kinder von Splittbehältern
fernzuhalten. Splittbehälter sind keine Spielplätze, sondern
alleine Einrichtungen für den Winterdienst.
Hier ein Überblick über die Standorte der Behälter:
Beutelsbach
Aichwaldstraße an Kreisstraße, Festkelter, Burgunderstraße
20/22, Burghaldenstraße 6, Kellereistraße (Hallenbad), Rappenruhweg
24, Am Sonnenhang/Oberlinstraße, Rathaus Beutelsbach (hintere Einfahrt),
Rosenstraße (Wendeplatte), Panoramastraße (Staffel), Händelstraße/Weberstraße,
Merzlweg/Silvanerstraße, Schönbühlstraße/Weinsteige
Endersbach
Trappeler (Spielplatz), Schulstraße/Pflaster, Traubenstraße/Alte
Strümpfelbacher Straße, Burgstraße/Neuffenstraße,
Schulzentrum bei Vesperhäuschen, Benzach bei Parkplatz, Hochhaus Stettener
Straße/Nelkenstraße, Eichenstraße (Spielplatz), Enzianweg/Bergweg,
Bahnhofstraße, Eisenbahnviadukt, Mineralbad Endersbach, Friedhof
(Garagen), kath. Kirche/Friedhof, Schulstraße, Weinbergstraße
(bei Farrenstall), Silcherschule
Großheppach
Kreissparkasse, Brückenstraße (bei Glascontainer), Zügernbergstraße
(bei Schule), Im Pfad, Herdweg, Badweg (oberes Backhaus), Spielplatz Theresienstraße,
Wanderparkplatz Gundelsbach, Markgraf-Ludwig-Platz
Schnait
Ev. Kirche, Haldenstraße/Friedhofsweg, Beethovenstraße
(Backhaus), Hölderlinstraße/Buchhaldenstraße, Ecke Silcher/
Lützestraße, Schwabstraße/Lessingstraße, Backhaus
Baach, Sommerhalde (Baach), Spielplatz Lenzhalde
Strümpfelbach
Hauptstraße/Im Vogelsang, Grundschule, Schießackerweg,
Auf der Huschenburg, Berggasse, Drosselweg, Waldstraße, Kelter, Nonnengasse.
Salz muß der Umwelt zuliebe weiterhin passé bleiben. Denn
Streusalz schadet dem Grundwasser, den Bäumen und Sträuchern
und auch den Pfoten der Haustiere. Salz schädigt im übrigen auch
Mauern, Fundamente, Zäune, Wege, Betonpfeiler und Autos. Es gibt also
genug Gründe dafür, daß die Stadt Weinstadt in der Streupflicht-Satzung
die Verwendung von Salz und anderen auftauenden Stoffen (von ganz extremen
Ausnahmefällen abgesehen) verboten hat. Nach der Streupflicht-Satzung
der Stadt Weinstadt sind die Gehwege bei Schnee und Eisglätte von
den Straßenanliegern werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis
8 Uhr zu räumen und notfalls mit abstumpfendem Material zu streuen.
Bei Bedarf ist auch tagsüber wiederholt zu räumen und zu streuen.
Diese Pflicht endet um 20 Uhr.
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