Splittbehälter stehen bereit
Rechtzeitig zum Einzug des Winters wurden überall im Stadtgebiet Splittbehälter aufgestellt, aus denen jedermann kostenlos umweltverträgliches Streumaterial entnehmen kann. Die Stadtverwaltung bittet Eltern, ihre Kinder von Splittbehältern fernzuhalten. Splittbehälter sind keine Spielplätze, sondern alleine Einrichtungen für den Winterdienst.

Hier ein Überblick über die Standorte der Behälter:
Beutelsbach
Aichwaldstraße an Kreisstraße, Festkelter, Burgunderstraße 20/22, Burghaldenstraße 6, Kellereistraße (Hallenbad), Rappenruhweg 24, Am Sonnenhang/Oberlinstraße, Rathaus Beutelsbach (hintere Einfahrt), Rosenstraße (Wendeplatte), Panoramastraße (Staffel), Händelstraße/Weberstraße, Merzlweg/Silvanerstraße, Schönbühlstraße/Weinsteige

Endersbach
Trappeler (Spielplatz), Schulstraße/Pflaster, Traubenstraße/Alte Strümpfelbacher Straße, Burgstraße/Neuffenstraße, Schulzentrum bei Vesperhäuschen, Benzach bei Parkplatz, Hochhaus Stettener Straße/Nelkenstraße, Eichenstraße (Spielplatz), Enzianweg/Bergweg, Bahnhofstraße, Eisenbahnviadukt, Mineralbad Endersbach, Friedhof (Garagen), kath. Kirche/Friedhof, Schulstraße, Weinbergstraße (bei Farrenstall), Silcherschule

Großheppach
Kreissparkasse, Brückenstraße (bei Glascontainer), Zügernbergstraße (bei Schule), Im Pfad, Herdweg, Badweg (oberes Backhaus), Spielplatz Theresienstraße, Wanderparkplatz Gundelsbach, Markgraf-Ludwig-Platz

Schnait
Ev. Kirche, Haldenstraße/Friedhofsweg, Beethovenstraße (Backhaus), Hölderlinstraße/Buchhaldenstraße, Ecke Silcher/ Lützestraße, Schwabstraße/Lessingstraße, Backhaus Baach, Sommerhalde (Baach), Spielplatz Lenzhalde

Strümpfelbach
Hauptstraße/Im Vogelsang, Grundschule, Schießackerweg, Auf der Huschenburg, Berggasse, Drosselweg, Waldstraße, Kelter, Nonnengasse.

Salz muß der Umwelt zuliebe weiterhin passé bleiben. Denn Streusalz schadet dem Grundwasser, den Bäumen und Sträuchern und auch den Pfoten der Haustiere. Salz schädigt im übrigen auch Mauern, Fundamente, Zäune, Wege, Betonpfeiler und Autos. Es gibt also genug Gründe dafür, daß die Stadt Weinstadt in der Streupflicht-Satzung die Verwendung von Salz und anderen auftauenden Stoffen (von ganz extremen Ausnahmefällen abgesehen) verboten hat. Nach der Streupflicht-Satzung der Stadt Weinstadt sind die Gehwege bei Schnee und Eisglätte von den Straßenanliegern werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr zu räumen und notfalls mit abstumpfendem Material zu streuen. Bei Bedarf ist auch tagsüber wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20 Uhr.