| Haushalt 1998 des Planungsverbandes | ||
| PLANUNGSVERBAND
UNTERES REMSTAL Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1998 Gemäß § 81 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 3. Oktober 1983 (GBI. S.578) mit Änderungen wird für das Haushaltsjahr 1998 folgende Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht: Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 3. Oktober 1983 (GBI. S.578) mit Änderungen in Verbindung mit § 13 Abs. 1 der Verbandssatzung vom 6. Februar 1995, hat die Verbandsversammlung am 24. November 1997 folgende HAUSHALTSSATZUNG für das Haushaltsjahr 1998 beschlossen: Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je DM 172.000,00 davon im Verwaltungshaushalt DM 172.000,00 im Vermögenshaushalt DM 0,00 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf DM 0,00 Die Verbandsumlage nach § 14 der Verbandssatzung wird auf DM 172.000,00 festgesetzt. Waiblingen, den 24. November 1997 K i e I, Verbandsvorsitzender Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart mit Erlaß vom 1. Dezember 1997, Az.: 16-2207-581 ZV Planungsverband Unteres Remstal /8, bestätigt. Die Haushaltssatzung 1998 mit Haushaltsplan liegt gemäß § 81 Abs. 4 GemO von Montag, 5. Januar 1998 bis Mittwoch, 14. Januar 1998 - je einschließlich -, in der Geschäftsstelle des Planungsverbandes Unteres Remstal, Kurze Straße 24 (Marktdreieck), 2. OG, Zi. 205, 71332 Waiblingen, öffentlich aus. Waiblingen, den 8. Dezember 1997, Planungsverband Unteres Remstal |
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